Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.02.2011 - 11 CS 11.36 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ungenügende Beschwerdebegründung;Prüfung der nach dem Erwerb der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis liegenden Umstände durch das nationale Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 11 CS 11.36
Der Europäische Gerichtshof hat im Übrigen in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2010 (Rechtssache Frank Scheffler Az. C-334/09) seine Rechtsprechung bestätigt, dass als Voraussetzung dafür, dass die dem Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes des Inhabers eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG erteilte Befugnis zur Anwendung seiner innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber dieses Führerscheins ausgeübt werden kann, Anhaltspunkte dafür bestehen müssen, die Fahreignung des Inhabers dieses Führerscheins aufgrund von Umständen in Zweifel zu ziehen, die im Zusammenhang mit einem Verhalten des Betroffenen nach dem Erwerb seines Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat stehen, das seine Fahreignung in Frage stellt (vgl. RdNr. 72). - VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02
Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 11 CS 11.36
Vielmehr müssen die die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssätze oder die dafür erheblichen Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389). - OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl
Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2011 - 11 CS 11.36
An der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es, wenn der Beschwerdeführer lediglich sein Vorbringen aus erster Instanz wiederholt oder nur auf dieses verweist oder wenn er sich mit bloß pauschalen, formelhaften Rügen begnügt (vgl. OVG SH vom 31.7.2002 NJW 2003, 158; Guckelberger RdNr. 77 zu § 146;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 22 zu § 146).
- VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 - 11 CS 11.36; vom 4.3.2009 - 11 CS 08.1958; vom 31.1.2007 - 11 CS 06.1923).Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011, a.a.O.;… vom 4.3.2009, a.a.O.;… vom 31.1.2007, a.a.O.).
- VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.478
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24. Februar 2011 (Az.: 11 CS 11.36) verworfen.Dies wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bestätigt (BayVGH vom 24.2.2011, Az.: 11 CS 11.36, RdNr. 5).
- VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14
Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig
Er muss allerdings von einigem Gewicht sein und einen inhaltlichen Zusammenhang mit früheren Verkehrszuwiderhandlungen aufweisen, um einen Rückgriff auch auf die Vorgeschichte zu erlauben (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2009 - 11 CS 08.1958 -, vom 31. Januar 2007 - 11 CS 06.1923 - und vom 24. Februar 2011 - 11 CS 11.36 - alle juris; vgl. zum Alkoholmissbrauch auch OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, esovgrp). - VGH Hessen, 25.08.2011 - 10 B 1248/11 An der nötigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt es daher, wenn und soweit der Beschwerdeführer lediglich pauschal auf das erstinstanzliche Vorbringen Bezug nimmt oder dies unverändert wiederholt (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 8 B 2764/09 , NVwZ-RR 2010, 999; Bay.VGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 -11 CS 11.36 -, juris, Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, NJW 2003, 158; VGH Ba.- Wü., Beschluss vom 1. Juli 2002 -11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388 f.).